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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 4 K 666/15

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Nr. 1 SGB-III § 38

Wegfall des Kindergeldanspruchs wegen Abmeldung von der Arbeitsvermittlung

Leitsatz

1. Maßgebend für die Gewährung von Kindergeld ist nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG u.a. die Meldung als Arbeitsuchender bei der Agentur für Arbeit. Allein die (unzutreffende) Speicherung dieses Tatbestandsmerkmals bei bzw. durch die Familienkasse begründet noch keinen Anspruch auf Kindergeld.

2. Steht fest, dass die Arbeitsagentur die Vermittlung zu Recht eingestellt hat, kann infolge der Abmeldung ohne weiteres von dem Wegfall der Meldung als Arbeitsuchender ausgegangen werden. Sollten jedoch Meinungsverschiedenheiten hierüber bestehen, haben die Familienkassen und Finanzgerichte selbst zu prüfen, ob eine nach § 38 Abs. 3 Satz 2 SGB III n.F. beachtliche Pflichtverletzung vorliegt.

Fundstelle(n):
EAAAF-77403

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 12.04.2016 - 4 K 666/15

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