Wegfall des Kindergeldanspruchs wegen
Abmeldung von der Arbeitsvermittlung
Leitsatz
1. Maßgebend für die Gewährung
von Kindergeld ist nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG u.a. die Meldung
als Arbeitsuchender bei der Agentur für Arbeit. Allein die (unzutreffende)
Speicherung dieses Tatbestandsmerkmals bei bzw. durch die Familienkasse
begründet noch keinen Anspruch auf Kindergeld.
2. Steht fest, dass die Arbeitsagentur
die Vermittlung zu Recht eingestellt hat, kann infolge der Abmeldung
ohne weiteres von dem Wegfall der Meldung als Arbeitsuchender ausgegangen
werden. Sollten jedoch Meinungsverschiedenheiten hierüber bestehen,
haben die Familienkassen und Finanzgerichte selbst zu prüfen, ob eine
nach § 38 Abs. 3 Satz 2 SGB III n.F. beachtliche Pflichtverletzung
vorliegt.
Fundstelle(n): EAAAF-77403
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 12.04.2016 - 4 K 666/15
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