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Die Umsetzung von BEPS in das deutsche Recht
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 483Mit dem Referentenentwurf (RefE) vom für ein Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen sollen insbesondere die Empfehlungen der G20/OECD zur Stärkung der Transparenz durch das CbCR sowie im Hinblick auf den automatischen Informationsaustausch zwischen den Staaten in Steuersachen umgesetzt werden. Neben der Einführung des dreistufigen Dokumentationsansatzes – so, wie von der OECD mit dem Master File, Local File und CbCR empfohlen – und der Umsetzung des verpflichtenden Informationsaustausches in Bezug auf das CbCR, ändert der Gesetzgeber weitere steuerliche Regelungen, insbesondere zu grenzüberschreitenden Sachverhalten.
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I. Schrankenwirkung
[i]DBA verlieren Sperrwirkung bei Definition des FremdvergleichsgrundsatzesEine beachtenswerte Änderung im Bereich der Verrechnungspreise betrifft den § 1 Abs. 1 AStG-E im neuen Satz 5. Dieser lautet wie folgt: „Der Inhalt des Fremdvergleichsgrundsatzes, der in den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) enthalten ist, bestimmt sich nur nach den Regelungen dieses Gesetzes.“ Nach Ansicht des Gesetzgebers in der Begründun...