Die Prüfung der Medizinischen Fachangestellten
12. Aufl. 2016
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1. Einführung
Für die Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten gelten die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG vom ), der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten vom , des KMK-Rahmenlehrplanes für den Ausbildungsberuf Medizinische Fachangestellte vom , der Lehrpläne der einzelnen Bundesländer sowie des Berufsausbildungsvertrages. Die Zuständigkeit für das Ausbildungswesen liegt bei den Ärztekammern.
1.1 Der Berufsausbildungsvertrag
Der Berufsausbildungsvertrag, der zwischen dem Ausbildenden (Arzt) und den Auszubildenden (zukünftige Medizinische Fachangestellte) geschlossen wird und spätestens vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses schriftlich niederzulegen ist, muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
Beginn und Dauer der Berufsausbildung
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
Dauer der Probezeit
Zahlung und Höhe der Vergütung
Dauer ...