DBA | DBA mit Australien gebilligt (Bundestag)
Der Finanzausschuss hat am
das von Deutschland und Australien abgeschlossene DBA
gebilligt.
Hintergrund: Das DBA Australien v. entspricht, nicht zuletzt in seinem Kernbereich, der Besteuerung grenzüberschreitender Unternehmenstätigkeit, nicht mehr den heutigen Anforderungen. Es ist deshalb notwendig geworden, das Abkommen durch eines zu ersetzen, das den heutigen Anforderungen genügt (lesen Sie hierzu unsere Nachricht v. 21.06.2016).
Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:
Der Ausschuss stimmte mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung zu.
Das jetzt gefundene Ergebnis wird den Interessen beider Seiten gerecht. Ziel war unter anderem, die nicht mehr zeitgemäße hohe Quellenbesteuerung auf Zinsen, Lizenzgebühren und bestimmte Dividenden zu reduzieren.
Während die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ihre Zustimmung zu dem Entwurf zum Ausdruck brachten, kritisierte die Linksfraktion die ihrer Ansicht nach unzureichenden Quellensteuer-Regelungen. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hätte sich klarere Formulierungen zu den Patentboxen gewünscht. Wie die Fraktion Die Linke forderte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Regelungen zum automatischen Informationsaustausch.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 419 sowie BT Drucks. 18/8830 (Sc)
Fundstelle(n):
JAAAF-77274