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Verfahren vor dem BFH – Anforderungen und Fallstricke (Teil 2)
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAF-77204 Es gibt zwei Wege, um in das Revisionsverfahren vor dem BFH zu kommen: Entweder lässt das Finanzgericht die Revision zu und der Beteiligte legt Revision ein oder der BFH lässt aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde die Revision zu (zu den Anforderungen an eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde s. Nacke, NWB 27/2016 S. 2054). Wird die Revision durch das Finanzgericht zugelassen, ist die Entscheidung unanfechtbar und für den BFH gem. § 115 Abs. 3 FGO bindend. [i]Nacke, NWB 27/2016 S. 2054Es kommt bei der Zulassung durch das Finanzgericht nicht darauf an, ob die Zulassung gerechtfertigt war. Sie ist bindend für den BFH und der Berater kann Revision einlegen und sich zur Sache äußern.
Ausführlicher Beitrag s. .
Formelle und inhaltliche Anforderungen
[i]Materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Fehler sind zu unterscheidenNeben formellen Anforderungen sind bei der Einlegung bzw. Zulassung einer Revision weitere Anforderungen zu beachten. Insoweit ist bei der Revisionseinlegung zwischen materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Fehlern des finanzgerichtlichen Urteils zu unterscheiden.
[i]Substanzielle DarlegungspflichtWird der materiell-rechtliche Inhalt der Entscheidung für fehlerhaft gehalten, muss sich der Berater mit den Entscheidungsgründen de...