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Arbeitsrecht | Staffelung des Urlaubsanspruchs nach Alter
Die Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter stellt eine Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer dar. Im entschiedenen Fall ist der am geborene Kläger bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand ursprünglich folgende Urlaubsregelung Anwendung: „Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Lebensalter, das im Laufe des Kalenderjahres erreicht wird. Er beträgt bei einem Lebensalter von bis zu 30 Jahren 26 Arbeitstage, über 30 bis 40 Jahren 29 Arbeitstage, über 40 bis 50 Jahren 30 Arbeitstage, über [i]Seel, NWB 10/2016 S. 71550 Jahren 33 Arbeitstage.“ 2007 schloss die Beklagte mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft einen Manteltarifvertrag, der am in Kraft trat. Mit der neuen tariflichen Regelung galt der höhere Urlaubsanspruch nur noch für Mitar...