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Kaufvertragsrecht | Sachmangel bei langer Standzeit eines Gebrauchtwagens
Der BGH hat zur Frage entschieden, ob ein zwei Jahre und vier Monate nach seiner Erstzulassung verkaufter Gebrauchtwagen mangelhaft ist, wenn das Fahrzeug zwischen Herstellung und Erstzulassung eine Standzeit von mehr als zwölf Monaten aufweist. Im Streitfall hatte der Kläger von der Beklagten im Juni 2012 ein gebrauchtes Kfz gekauft. Im Kaufvertragsformular war unter der Rubrik „Datum der Erstzulassung lt. Fzg.-Brief“ der eingetragen. Tatsächlich war das Kfz bereits am hergestellt worden. Nach Ansicht des Klägers begründet die Dauer der Standzeit von 19,5 Monaten schon für sich genommen einen Sachmangel des Kfz. Er ist deshalb vom Kaufvertrag zurückgetreten und verlangt die Rückzahlung des Kaufpreises. Der BGH wies die zugelassene Revision zurück und entschied, dass ...