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Insolvenzrecht | Entreicherungseinwand bei unentgeltlicher Zuwendung des Bezugsrechts aus Risikolebensversicherung
Ist die unentgeltliche Zuwendung des Bezugsrechts aus einer Risikolebensversicherung als Rechtshandlung des Erblassers im Insolvenzverfahren über dessen Nachlass als mittelbare Zuwendung an die Bezugsberechtigten anfechtbar (§ 134 Abs. 1 InsO; vgl. NWB PAAAF-08149), können sich diese nicht auf den Wegfall ihrer Bereicherung infolge Weitergabe des an sie ausgezahlten Betrags aus der Risikolebensversicherung berufen (§ 143 Abs. 2 InsO), wenn sie [i]Ehlers, NWB 25/2016 S. 1906hierbei zumindest im Hinblick auf die Befriedigung bestimmter, gegen den Erblasser gerichteter Forderungen und der Begleichung der Beerdigungskosten aus Mitteln der Versicherung haben (sicher) wissen müssen, dass die anteilige Zuwendung der Versicherungssumme an sie zwangsläufig die Gläubiger benachteiligt....