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EuGH 30.06.2016 C-176/15, NWB 28/2016 S. 2091

Einkommensteuer | EuGH erteilt der Meistbegünstigung erneut eine Absage

Der EuGH hatte nach seinem Grundsatzurteil vom - Rs. C-376/03 NWB TAAAB-72767 erneut über eine europarechtlich gebotene Meistbegünstigung zu urteilen. Dem EuGH wurde die Frage vorgelegt, ob es europarechtlich geboten ist, dass belgische Steuerpflichtige, die Dividenden aus Polen beziehen, die Anrechnung der Quellensteuern nicht nach dem DBA B/PL, sondern nach dem günstigeren DBA mit einem Drittstaat vornehmen. Der EuGH befand mit Urteil vom , dass weder die Kapitalverkehrsfreiheit noch die in Art. 4 EUV verankerte Verpflichtung zur loyalen Zusammenarbeit ein solches Gebot enthalten. Der Anwendungsbereich eines DBA ist nämlich auf die darin genannten natürlichen oder juristischen Personen beschränkt. Die darin vorgesehenen Vergünstigungen bilden einen integralen Bestandteil der Gesamtheit der Bestimmungen des...

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