BMF - IV C 3 - S 2220 a/13/10004: 004 BStBl 2016 I S. 534

Produktinformationsblatt nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz Amtlich vorgeschriebenes Muster der Muster-Produktinformationsblätter Teil I

Bezug: BStBl 2016 I S. 164

Das Bundesministerium der Finanzen bestimmt mit diesem Schreiben im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die optische Ausgestaltung des amtlich vorgeschriebenen Musters zum Produktinformationsblatt für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge nach § 13 Absatz 1 AltvPIBV [1].

Allgemeines

Das Produktinformationsblatt im Sinne der AltvPIBV ist nach amtlich vorgeschriebenem Muster gemäß dem als Anlage beigefügten Designmanual zu erstellen. Geringfügige, druckerbedingte Abweichungen der Abmessungen sind zulässig. Der Abdruck von Informationen nach § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 15 AltZertG ist auf zwei DIN-A4-Seiten zu begrenzen. Der Abdruck von Informationen nach § 7 Absatz 1 Satz 3 AltZertG ist auf eine DIN-A4-Seite pro Zusatzabsicherung zu begrenzen (Rz. 75 des Auslegungsschreibens [2]). Das Muster-Produktinformationsblatt ist farbig darzustellen. Das individuelle Produktinformationsblatt kann in Schwarz-Weiß zur Verfügung gestellt werden.

Die inhaltliche/textliche Ausgestaltung des amtlich vorgeschriebenen Musters zum Produktinformationsblatt wird in Teil II dieses Schreibens zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Die im Designmanual verwendeten Texte sind lediglich Mustertexte und dienen ausschließlich als Lesehilfe. Die für die tatsächliche Erstellung des Produktinformationsblatts zu verwendenden Texte sind ausschließlich dem Teil II dieses Schreibens zu entnehmen. Die in Anhang B des Designmanuals angegebenen Zeichenanzahlen sind lediglich Richtwerte, um den zur Verfügung stehenden Platz besser abschätzen zu können.

Anlage: Gebrauchsanleitung zur Erstellung von Produktinformationsblättern für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge

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BMF v. - IV C 3 - S 2220 a/13/10004: 004

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:





Fundstelle(n):
BStBl 2016 I Seite 534
EStB 2016 S. 293 Nr. 8
StB 2016 S. 234 Nr. 7
SAAAF-77206

1Verordnung zum Produktinformationsblatt und zu weiteren Informationspflichten bei zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung – AltvPIBV)

2Mit „Auslegungsschreiben” im Sinne dieses Schreibens ist immer das , DOK 2016/0061940), BStBl 2016 I, S. 164 gemeint.