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Verfahren vor dem BFH – Anforderungen und Fallstricke
Teil 2: Was ist bei einer Revision zu beachten?
[i]infoCenter „Revisionsverfahren“ NWB AAAAC-75105 Obwohl der BFH im Jahr 2015 ca. 650 Revisionen entschieden hat, machen Revisionen nur ca. 30 % der eingehenden Verfahren aus. Der Erfolgsanteil bei den Revisionen lag im Jahr 2015 bei 41 %, so dass der Berater genau prüfen sollte, ob er Revision einlegt, wenn sie zugelassen wird. Es gibt zwei Wege, um in das Revisionsverfahren vor dem BFH zu kommen: Entweder lässt das Finanzgericht die Revision zu und der Beteiligte legt Revision ein oder der BFH lässt aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde die Revision zu (zu den Anforderungen an eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde s. Teil 1 dieser zweiteiligen Aufsatzreihe in ). [i]Nacke, NWB 27/2016 S. 2054Wird die Revision durch das Finanzgericht zugelassen, ist diese Entscheidung unanfechtbar und für den BFH gem. § 115 Abs. 3 FGO bindend. Es kommt also nicht darauf an, ob die Zulassung gerechtfertigt war; der Berater kann Revision einlegen und sich zur Sache äußern.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
[i]Gesamter Streitgegenstand des erstinstanzlichen VerfahrensDie Revision ist sachlich umfassend, so dass sich der Rechtsstreit vor dem BFH auf den gesamten Streitgegenstand des erstinstanzlichen Verf...