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Umsatzsteuer; | Steuersatz bei Pferdepension und -training (§ 12 Abs. 2 UStG)
Leistungen, die Pferdepensionen und -trainer z. B. aufgrund Pferdeeinstellungsverträgen gegenüber Besitzern von Reit- und Rennpferden erbringen, unterliegen dem ermäßigten Steuersatz, wenn die Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG für das Halten von Vieh (Pensionsviehhaltung) vorliegen. Eine begünstigte einheitliche Leistung liegt vor, wenn der Pensionsbetrieb verpflichtet ist, folgende Leistungsbestandteile zu erbringen: (1) Unterbringung (Unterstellung), (2) Füttern und Tränken sowie (3) Pflege des Pferdes. Zum USt-Satz bei Pferdepension und -training hat die , S 7233 - 6 - StO 353 ausführlich Stellung genommen.