Tarifierung von Helmkameras mit USB-Schnittstelle in die Unterposition 8525 80 99 KN?
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Einreihung von Helmkameras (Camcorder) mit CMOS-Bildsensor, Objektiv, Videosignalelektronik, Speicherkartenschacht (ggf. mit Speicherkarte)
Bieten die eingeführten Kameras, neben der Aufzeichnungsmöglichkeit der von den Kameras aufgenommen Töne und Bilder, eine weitere praktisch relevante Möglichkeit der Speicherung von Tönen und Bildern aus externen Quellen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
QAAAF-76910