Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben kann nicht im Rahmen einer Bilanzberichtigung im ersten noch offenen Veranlagungszeitraum nachgeholt werden?
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Kann die Berücksichtigung von im Zusammenhang mit der Abfindung eines lästigen Gesellschafters angefallenen Rechtsberatungskosten, die im bestandskräftig veranlagten Abflussjahr versehentlich nicht als Sonderbetriebsausgaben geltend gemacht wurden, im Rahmen einer Bilanzberichtigung im ersten noch offenen Veranlagungszeitraum nachgeholt werden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
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Fundstelle(n):
GAAAF-76893