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Kritische Stellungnahme des DRSC zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU
Das DRSC hat dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am seine (vorläufige) Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission vom zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragssteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen übermittelt.
Ziel der vorgeschlagenen Ergänzung der EU-Kommission ist eine erhöhte Transparenz in der Berichterstattung zu Ertragssteuerinformationen, um Steuervermeidung durch Unternehmen in Europa zu bekämpfen sowie die Transparenz der Zahlung von Ertragssteuern zu erhöhen. Der Vorschlag soll die Richtlinie 2013/34/EU ergänzen bzw. ändern, so dass große Unternehmensgruppen jährlich einen Ertragssteuerbericht veröffentlichen müssen.
Das DRSC erkennt gegenüber dem BMJV die grundsätzlich hohe poli...