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STFAN Nr. 7 vom Seite 12

Steuerlehre im Klausurenverbund

Heiko Schulz, Ass. jur.; Bremen

Nachdem wir in STFAN 06/2016 S. 14 ff. die Prüfungswahrscheinlichkeit der einzelnen Themengebiete für die Klausur Rechnungswesen im Klausurenverbund dargestellt haben, geht es vorliegend und in den nächsten Ausgaben um die Klausur Steuerlehre im Klausurenverbund. Für die Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer soll die Prüfungswahrscheinlichkeit anhand der gängigen Prüfungsschemata veranschaulicht werden.

Gewerbesteuer


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Prüfungspunkt
Prüfungshäufigkeit
Details
+/–
Korrekturen nach EStG bzw. KStG
Ausgehend vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss/-fehlbetrag muss hier der Gewinn/Verlust nach Steuerbilanz ermittelt werden (vgl. § 7 Satz 1 GewStG, Gewinn aus Gewerbebetrieb)
75,00 %
+
Hinzurechnungen nach § 8 GewStG
87,50 %