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Das Lohnsteuerermäßigungsverfahren
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit dem Lohnsteuerermäßigungsverfahren nach § 39a EStG und analysiert die notwendigen Prüfschritte, die bei der Bearbeitung beachtet werden müssen. Ergänzt wird der Beitrag durch diverse Beispiele sowie Hinweise auf das Formular. Die bei der Bearbeitung eines Antrags erforderlichen Prüfschritte sind aus dem Prüfschema auf Seite 9 ersichtlich. Dementsprechend ist auch der Beitrag aufgebaut.
Allgemeines
Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart in Deutschland, sondern lediglich eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Die Steuern und Sozialabgaben von Arbeitnehmern werden als Lohnsteuer durch den Arbeitgeber einbehalten und abgeführt. Die Entrichtungsverpflichtung für den Arbeitgeber ergibt sich aus § 38 Abs. 3 EStG.
Bei dem vom Arbeitgeber vorzunehmenden Lohnsteuerabzug sind bereits diverse steuerliche Abzüge eingearbeitet (vgl. § 39b Abs. 2 EStG), so z. B.
der Grundfreibetrag nach § 32a EStG
der Arbeitnehmer-Pauschbetrag i. H. v. 1.000 € (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG) in den Steuerklassen I bis V
bei Versorgungsbezügen der Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG) und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG) in den Steuerklassen I bis V
der Sonderausgaben-Pauschbetrag nach § 10c Satz 1 EStG in den Steuerkl...