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BFH 08.03.2016 VIII B 58/15, StuB 13/2016 S. 518

Umsatzsteuervorauszahlung IV. Quartal; Abfluss von Betriebsausgaben bei unbarer Zahlung im Lastschriftverfahren

(1) Die Frage, in welchem Kalenderjahr eine mittels Lastschriftverfahren bewirkte Umsatzsteuervorauszahlung gem. § 11 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Abs. 1 Satz 2 EStG abgeflossen ist, hat keine grundsätzliche Bedeutung i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO. (2) Es bestehen keine Zweifel, dass bei einer Zahlung im Lastschriftverfahren ein Abfluss i. S. des § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG bereits dann vorliegt, wenn der Stpfl. durch die Erteilung der Einzugsermächtigung und eine ausreichende Deckung seines Girokontos alles in seiner Macht stehende getan hat, um die Zahlung der Steuerschuld zum Zeitpunkt der Fälligkeit S. 519zu gewährleisten. Wann der Leistungserfolg eintritt, ist unerheblich. (3) Dem steht nicht entgegen, dass der Schuldner im Einzugsermächtigungslastschriftverfahren der Belastung seines Kontos innerhalb einer bestimmten Frist wi...

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