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RENO Nr. 7 vom Seite 11

Familienrecht – Güterrecht

Geprüfter Rechtsfachwirtin Nicole Topf; Zeitz

Das Familienrecht legt die Beziehungen der durch Ehe und Verwandtschaft verbundenen Personen sowie die gesetzlichen Vertretungen außerhalb der Verwandtschaft fest. Geregelt ist es in Buch 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ein prüfungsrelevantes Thema ist das Güterrecht. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich daher mit den güterrechtlichen Bestimmungen in der Ehe.

Titel 6 des 4. Buches des BGB enthält die Vorschriften für das Güterrecht der Ehegatten. Das Güterrecht regelt, was mit den Vermögen, welche vor Eingehung der Ehe bestanden, nach der Eheschließung und einer evtl. Scheidung oder anderweitiger Beendigung des jeweiligen Güterstands passieren soll.

Hinsichtlich der eingetragenen Lebenspartnerschaften ist darauf hinzuweisen, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz bezüglich des Güterrechts in der eingetragenen Lebenspartnerschaft auf die Vorschriften des BGB verweist, also entsprechend anzuwenden sind.

Das eheliche Güterrecht wird unterschieden in

  • Gesetzliches Güterrecht: Ohne gesonderte Vereinbarung leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 ff. BGB).

  • Vertragliches Güterrecht: Soll ein anderes Güterrecht der Ehe zugrunde liegen, muss dies vertraglich vereinbart werden. Es kann da...