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Kapitalbeschaffung und Vorsteuerabzug bei Holdings
Der EuGH hatte zuletzt in seiner Entscheidung vom (Rs. C-108/14, Larentia + Minerva und Rs. C-109/14, Marenave NWB RAAAE-97099) klargestellt, dass eine Führungsholding, die an alle Tochtergesellschaften entgeltliche Dienstleistungen erbringt, vollumfänglich zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sofern keine vorsteuerschädlichen Ausgangsumsätze vorliegen. Der BFH schränkt den Vorsteuerabzug mit Urteil vom - V R 6/14 NWB FAAAF-75531 nun in bestimmten Konstellationen bei schwach ausgeprägter wirtschaftlicher Aktivität wieder ein.
Im Streitfall ging es um den Vorsteuerabzug aus Kapitalbeschaffungsmaßnahmen und anderen Aufwendungen einer Holding in der Rechtsform einer KG, deren Gesellschaftszweck der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften im Bereich der Forstwirtschaft ist. Die KG (Klägerin) ist Gesellschafterin zweier Tochtergesellschaften im Drittland, von denen eine Eigentümerin von Grundstücken und eines Waldes ist. Die andere betreibt die Aufforstung, Pflege und Ernte des Waldes und ist mit einem Stammkapital von 10.000 US-Dollar ausgestattet. Laut Emissionsprojekt der Klägerin sollte sie die Beteiligu...