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NWB EV 7/2016 S. 225

EU Marktmissbrauchsverordnung (MAR, EU 596/2014) tritt am 3. Juli in Kraft

Emittenten im EU-Raum sehen sich künftig mit deutlich höheren Anforderungen an ihre Insiderverzeichnisse konfrontiert: Zum 3. 7. 2016 treten weitgehende Änderungen der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR, EU 596/2014) in Kraft. Darauf verweist die EQS Group, ein führender internationaler Technologieanbieter für Digital Investor Relations.

Durch die Verschärfung des Insiderrechts werden Emittenten und alle in ihrem Auftrag handelnden Personen (z. B. Rechtsanwaltskanzleien) verpflichtet, Insiderlisten zu führen und darin alle Personen aufzunehmen, die zeitweisen oder dauerhaften Zugang zu Insiderinformationen haben. Die Listen sind zudem fortlaufend zu aktualisieren und die Insider müssen über ihre Pflichten aufgeklärt werden, teilt EQS Group mit.

Auch die Anforderungen an die zu füh...

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