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NWB EV 7/2016 S. 224

Unternehmen sollten sich bereits jetzt auf EU-Mobilitätsrichtlinie einstellen

Arbeitnehmer sollen flexibel und mobil sein – das wünschen sich sowohl Unternehmer als auch Politiker. Um den grenzüberschreitenden Arbeitgeberwechsel zu fördern, hat die EU das arbeitsrechtliche Umfeld angepasst und am 16. 4. 2014 die EU-Mobilitätsrichtlinie (Richtlinie 2014/50/EU) erlassen, die bis 21. 5. 2018 in nationales Recht umzusetzen ist. In Deutschland treten die arbeitsrechtlichen Neuregelungen bereits zum 1. 1. 2018 in Kraft. Experten empfehlen Unternehmen, bereits heute mit der Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie zu beginnen, da die Anpassungsprozesse – je nach Art und Ausgestaltung des Versorgungswerks – viel Zeit in Anspruch nehmen können.

In erster Linie erleichtern die geplanten Änderungen den Erwerb von unverfallbaren Anwartschaften beim grenzüberschreit...

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