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Gesetzgebung – Bundestag beschließt Investmentsteuerreform
Der Bundestag hat am den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht im Bereich der Publikumsfonds einen kompletten Besteuerungssystemwechsel vor, mit Besteuerung inländischer Erträge auf Ebene des Investmentfonds. Zusätzlich werden Ausschüttungen, Fondsanteilsveräußerungsgewinne und eine jährliche Vorabpauschale auf Anlegerebene unter Anwendung von typisierenden Teilfreistellungen (z. B. Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 % bei Privatanlegern) besteuert; vgl. zum Referentenentwurf Elser/Thiede, NWB-EV 2/2016 S. 51. Die Neuregelungen kommen ab 2018 zur Anwendung und führen künftig im Vergleich zur Direktanlage zu kasuistischen Belastungsergebnissen, je nach Fondszusammensetzung und Steuerstatus des Anlegers.
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