Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten
Postmortale Gestaltung durch Erbausschlagung
Bei Tod eines Ehegatten hat der überlebende Ehegatte unter bestimmten Voraussetzungen noch die Möglichkeit, auf die Verteilung des Nachlasses Einfluss zu nehmen. Die Erbausschlagung stellt hierbei eine Möglichkeit dar. Auch zur steuerlichen Optimierung des Erbfalles ist die Ausschlagung geeignet. Auf der anderen Seite kann die Erbausschlagung die vom Erblasser geplante Nachfolge mächtig durcheinanderbringen und zu einer vom Erblasser nicht gewollten Verteilung des Nachlasses führen. Gestaltungsmöglichkeiten bieten sich sowohl für den Fall an, dass der Erblasser in seinem Testament letztwillige Verfügungen getroffen hat, als auch dann, wenn es keine letztwillige Verfügung gibt und die gesetzliche Erbfolge zum Tragen kommt.
Bei Ausschlagung eines (Ehegatten-)Nachlasses sind vielfältige Facetten zu beachten. Denn durch das postmortale Gestaltungsmittel der Ausschlagung können sowohl erwünschte als auch nicht erwünschte Vermögensverschiebungen eintreten.
Die wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen müssen insbesondere beim Abschluss eines Ehevertrages, bei der Testamentsgestaltung und bei Ausübung des Gestaltungsr...