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Online-Nachricht - Freitag, 01.07.2016

Doppelte Gebühr für verbindliche Auskunft durch zwei Antragsteller

Beantragen zwei Unternehmen jeweils eine verbindliche Auskunft, die dieselbe Rechtsfrage betrifft, entsteht für jeden der beiden Anträge eine Gebühr. Dies gilt auch dann, wenn die beiden Antragsteller durch ein Organschaftsverhältnis miteinander verbunden sind.

Hintergrund: Steuerpflichtige können beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft beantragen, wenn sie wissen wollen, wie das Finanzamt einen künftigen Sachverhalt steuerlich beurteilen wird. Das Finanzamt ist dann bei der Veranlagung an die erteilte Auskunft gebunden. Für die verbindliche Auskunft wird eine Gebühr festgesetzt, die sich nach dem Gegenstandswert der beantragten Auskunft richtet.

Sachverhalt: Die Klägerin war eine Organgesellschaft der S-GmbH. Sowohl die Klägerin als auch die S-GmbH beantragten beim Fi...