Stromsteuerentlastung für im Fall einer
landseitigen Stromversorgung von Wasserfahrzeugen für die Schifffahrt
verbrauchten Strom
Leitsatz
1. Stromsteuerentlastung für
im Fall einer landseitigen Stromversorgung von Wasserfahrzeugen
für die Schifffahrt, mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt,
verbrauchten Strom nach § 14a Abs. 1 StromStV i. V. m. § 9 Abs.
3 StromStG ist auch zu gewähren für den während eines Werftaufenthalts
eines Schiffes für die Aufrechterhaltung der bordeigenen Infrastruktur
des Schiffes verbrauchten Strom.
2. Weder aus dem Wortlaut des
§ 9 Abs. 3 StromStG noch aus dem Sinn und Zweck der Regelung, jeweils
unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Regelung, die
auf eine Ermächtigung Deutschlands nach Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 2003/96/EG
zurückzuführen ist, noch aus dem systematischen Regelungszusammenhang
des § 9 Abs. 3 StromStG innerhalb der Vorgaben zur Besteuerung von
Energieerzeugnissen und elektrischem Strom nach der Richtlinie 2003/96/EG ergibt
sich eine Begrenzung der Steuerbegünstigung auf den Stromverbrauch
zur Stromversorgung des Schiffes während solcher Liegezeiten im
Hafen, die nicht im Zusammenhang mit einem Werftaufenthalt des Schiffes
stehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAF-76376
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 11.09.2015 - 4 K 56/14
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