Anspruch auf Vergütung von Mineralölsteuer bei der Beförderung von Betriebsangehörigen und Gesellschaftern mit firmeneigenem
Flugzeug
Leitsatz
1. Die Erstattung von Mineralölsteuer setzt voraus, dass mit dem Flugzeug gewerbsmäßig Personen oder Sachen transportiert
werden oder entgeltliche Dienstleistungen erbracht werden.
2. Gewerbsmäßigkeit liegt (nur) vor, wenn die mit Luftfahrzeugen gegen Entgelt ausgeübte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht
betrieben wird und der Unternehmer auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung handelt.
3. Für die Erstattung der Mineralölsteuer reicht es nicht aus, dass der Eigentümer eines Flugzeugs dieses im Rahmen seiner
gewerblichen Tätigkeit nutzbringend einsetzt.
4. Es besteht kein Anspruch auf Vergütung der Mineralölsteuer, wenn mit firmeneigenen Flugzeugen Gesellschafter, Geschäftsführer
und Mitarbeiter aus betriebsbedingten Gründen transportiert werden.
5. Dies gilt auch, wenn Personen für andere, dem Konzern angehörende Gesellschaften befördert und dafür Kosten abgerechnet
werden, die den durch den Flug entstandenen Aufwand nicht decken.
Fundstelle(n): XAAAF-76361
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 10.05.2016 - 11 K 3132/14
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