Begrenzung der Höhe der Teilwertabschreibung bei Anwendung des Teileinkünfteverfahrens auf 60 %
Leitsatz
1. Die Teilwertabschreibung einer von einem Land und Forstwirt im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligung an einer Genossenschaft
ist nach dem Teileinkünfteverfahren gem. § 3c Abs. 2 S. 1 EStG nur zu 60 % als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.
2. Ausreichend für die Anwendung des Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG ist ab dem Veranlagungszeitraum 2011 die Absicht,
teilbefreite Einnahmen zu erzielen. Diesbezüglich reicht jeder mittelbar wirtschaftliche Zusammenhang der Beteiligung und
der Einnahmen aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAF-76360
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.04.2016 - 7 K 1221/14
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