Autorenzuschuss als Verlust bei den Einkünften auch selbstständiger Arbeit
Leitsatz
1. Bei den Einkünften aus schriftstellerischer Tätigkeit ist Voraussetzung für die Berücksichtigung positiver als auch negativer
Einkünfte das Bestehen einer Gewinnerzielungsabsicht.
2. Bei Schriftstellern ist zu berücksichtigen, dass sich positive Einkünfte oft erst nach einer längeren Anlaufzeit erzielen
lassen.
3. Allein aus der Tatsache einer über mehrere Jahre anhaltenden Verlusterzielung und der Übernahme eines Autorenzuschusses
lässt sich nicht der Schluss ziehen, es fehle an einer Gewinnerzielungsabsicht.
4. Einer schriftstellerischen Tätigkeit kann während der Anlaufzeit die steuerliche Anerkennung und damit die Berücksichtigung
von Anlaufverlusten grundsätzlich nicht versagt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KSR direkt 2016 S. 12 Nr. 7 KÖSDI 2016 S. 19912 Nr. 8 YAAAF-76352
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.02.2016 - 6 K 3472/14
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