Arbeitshilfe - Stand: 13.09.2017

Zahlungen im Hinblick auf die angestrebte Anstellung als Vorstand und auf die Beteiligung an einer noch zu gründenden Kapitalgesellschaft sind vorweggenommene Werbungskosten

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Sind Zahlungen, die ein Steuerpflichtiger im Hinblick auf die angestrebte Anstellung als Vorstand und gleichzeitig im Hinblick auf die Beteiligung an einer noch zu gründenden Kapitalgesellschaft aufgewandt hat, als vergebliche vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (engerer wirtschaftlich vorrangiger Veranlassungszusammenhang) zu berücksichtigen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
YAAAF-76313