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Aufwendungen zur Beseitigung nachträglich eingetretener Schäden führen nicht zu anschaffungsnahen Herstellungskosten
Gehören Aufwendungen zur Beseitigung nachträglich eingetretener Schäden an einer vermieteten Eigentumswohnung in die Sphäre der anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().