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NWB BB 7/2016 S. 196

Mindestlohn: Weniger Praktikantenstellen

Der Mindestlohn wirkt sich auf das Angebot von Praktikantenstellen aus. Der Anteil von Firmen, die freiwillige Praktika anbieten, ist von 70 % auf 34 % gesunken, und auch bei den Pflicht-Praktika ist ein deutlicher Rückgang festzustellen, so das Ifo-Institut. In beiden Fällen muss der Mindestlohn gezahlt werden. Ausgenommen sind lediglich Pflichtpraktika im Rahmen der Studien- und Ausbildungsordnung sowie freiwillige Praktika bis drei Monate vor oder während einer Berufs- oder Hochschulausbildung. Da die Abgrenzung in der Praxis oft problematisch ist, verzichten Firmen im Zweifel auf Praktikantenstellen.

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