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Fördermittel: Mitgliedschaft im Verband erfüllt BAFA-Anforderungen
Eine Mitgliedschaft im „Bundesverband Die KMU-Berater“ wird vom BAFA als Nachweis für das Qualitätsmanagement der Berater anerkannt, das wiederum für die neue Beraterförderung vorausgesetzt wird. Das teilte der Verband in einer Presseerklärung mit ( www.kmu-berater.de). Zum Hintergrund: Anfang 2016 wurde die bundesweite Beratungsförderung für KMU neu ausgerichtet. Sie wird jetzt vom BAFA auf Basis der „Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows“ organisiert. Das BAFA stellt dabei besondere Anforderungen an die Beratungsunternehmen, u. a. ein Qualitätsmanagement der Berater. Nur wenn dieses nachgewiesen wird, erfolgt eine Beratungsförderung.
Vgl. ausführlich zur neu ausgerichteten Beraterförderung Ebbing, Neue Richtlinie zur Beraterförderung, NWB-BB 2/20...