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BGH 21.01.2016 V ZB 19/15, NWB 26/2016 S. 1950

Grundstücksrecht | Keine isolierte Grundbuchfähigkeit eines nicht rechtsfähigen Vereins

Ein (nicht nach § 21 BGB eingetragener oder nach § 22 BGB staatlich konzessionierter) nicht rechtsfähiger Verein (§ 54 BGB) kann nicht allein unter seinem (Vereins-)Namen im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden. Es bedarf vielmehr – ebenso wie bei der GbR – der Nennung und Eintragung sämtlicher seiner Mitglieder.

Anmerkung:

Das Paradoxon [i]Zur GbR Singer, NWB 27/2015 S. 2000der von der h. M. befürworteten Rechtsfähigkeit des nicht rechtfähigen Vereins (§ 54 BGB) löst der BGH dabei allerdings nicht auf, sondern lässt die Kontroverse ausdrücklich dahinstehen; eine Vergleichbarkeit zur Grundbuchfähigkeit von politischen Parteien lehnt der Senat ebenso ab (vgl. nur OLG Celle, Beschluss vom - 4 W 12/04 NWB SAAAF-75489) wie das Argument, dass nunmehr besonders mitgliederstarke Vereine oder solche mit hoher Fluktuatio...

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