Schutz vor Manipulationen an Registrierkassen
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Aktueller Stand
: Gesetz im BGBl I 2016 S. 3152 verkündet
: Bundesrat stimmt Gesetz zu
: 2./3. Lesung Bundestag
: Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages
: 1. Lesung Bundestag
: Bundeskabinett beschließt „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“
: BMF veröffentlicht Referentenentwürfe
Hintergrund: Mit dem Gesetz und der dazugehörigen technischen Verordnung soll zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (z.B. Kassenaufzeichnungen) die Unveränderbarkeit von digitalen Grundaufzeichnungen sichergestellt und Manipulationen ein Riegel vorgeschoben werden.
Es sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen:
1. Technische Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem: Elektronische Aufzeichnungssysteme sind durch eine technische Sicherheitseinrichtung zu schützen. Die elektronischen Grundaufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar aufzuzeichnen (Einzelaufzeichnungspflicht) und müssen auf einem Speichermedium gesichert und verfügbar gehalten werden.
2. Einführung einer Kassen-Nachschau: Ergänzend zu den bereits vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle soll als neues Instrument eine Kassen-Nachschau eingeführt werden. Die Kassen-Nachschau ist keine Außenprüfung im Sinne des § 193 AO, sondern ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte unter anderem im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme.
3. Sanktionierung von Verstößen: Zur Sanktionierung von Verstößen wird der Steuergefährdungstatbestand des § 379 Abs. 1 AO ergänzt. Dies ist notwendig, um den neuen gesetzlichen Verpflichtungen des § 146a AO Rechnung zu tragen. Darüber hinaus können die Ordnungswidrigkeiten des § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 6 AO mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden.
Darüber hinaus hat der Finanzausschuss am insbesondere folgende Änderungen am Gesetzentwurf empfohlen:
Einfügung einer Ausnahme von der Einzelaufzeichnungspflicht, § 146 Absatz 1 Satz 3 und 4 - neu - AO,
Neuregelung einer verpflichtenden Belegausgabe in § 146a AO,
Ergänzung der Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Rechtsverordnung in § 146a Absatz 3 AO,
Meldepflicht für die eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen in § 146a AO,
Ankündigung einer Außenprüfung in angemessener Frist zur Prüfung digitaler Unterlagen von Steuerpflichtigen bei Dritten in § 147 Absatz 6 AO,
redaktionelle Änderung des § 379 Absatz 4 AO aufgrund des Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen,
Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Kassen-Nachschau bereits ab dem zulässig.
Quelle: BMF online sowie BT-Drucks. 18/10667 v. 14.12.2016
Nachrichten zum Schutz vor Manipulationen an Registrierkassen
NWB-Nachricht v. 14.12.2016, Gesetzgebung | Schutz vor Kassenmanipulationen (hib)
NWB-Nachricht v. 18.10.2016, Gesetzgebung | Bundesrat kritisiert Plan zum Kassenschutz (hib)
NWB-Nachricht v. 17.10.2016, Gesetzgebung | Kassensystem zum Teil stark manipuliert (hib)
NWB-Nachricht v. 14.07.2016, Gesetzgebung | Schutz vor Manipulationen an Registrierkassen (BMF)
NWB-Nachricht v. 18.05.2016, Gesetzgebung | BMF-Kassenlösung vs. INSIKA (ADM)
NWB-Nachricht v. 28.04.2016, Gesetzgebung | Nachrüstung elektronischer Ladenkassen (BdSt)
NWB-Nachricht v. 18.03.2016, Gesetzgebung | Schutz vor Manipulationen an Registrierkassen (BMF)
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Beiträge
Gesetzesmaterialien
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages, BR-Drucks. 764/16 (Stand: 16.12.2016)
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, 18/10667 (Stand: 14.12.2016)
Regierungsentwurf, BT-Drucks. 18/9535 (Stand: 05.09.2016)
Referentenentwurf einer Technischen Verordnung zur Durchführung des Gesetzes
Arbeitshilfen
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Fundstelle(n):
QAAAF-76077