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FG Berlin-Brandenburg  v. - 3 K 3106/15

Gesetze: FGO § 40 Abs. 2, FGO § 97, EStG 2012 § 10d Abs. 4 S. 4, EStG 2012 § 10d Abs. 4 S. 5, EStG 2012 § 17 Abs. 2, EStG 2012 § 17 Abs. 4

Zulässigkeit einer Klage gegen einen Nullbescheid mit dem Ziel der Berücksichtigung von Verlusten auch bei bereits eingeleitetem Verfahren der Verlustfeststellung nach § 10d EStG

Leitsatz

1. Wurde die Einkommensteuer trotz einer nur teilweisen Anerkennung der vom Steuerpflichtigen geltend gemachten Verluste (hier: nach § 17 Abs. 2, 4 EStG) bereits auf 0 EUR festgesetzt und will der Steuerpflichtige die vollständige Anerkennung der geltend gemachten Verluste durchsetzen, so muss er aufgrund der der Neufassung des § 10d Abs. 4 S. 4 und 5 EStG i. d. F. des JStG 2010 infolge der damit verbundenen gesetzgeberischen Neukonzeption mit der Folge des Vorrangs der Anfechtung des Nullbescheids mit Einspruch und ggf. Klage gegen den auf 0 EUR lautenden Einkommensteuerbescheid vorgehen.

2. Eine Beschwer als Voraussetzung für eine zulässige Klage gegen den auf 0 EUR lautenden Einkommensteuerbescheid ist in diesem Fall auch dann gegeben, wenn nachträglich auch ein Verfahren betreffend eine gesonderte Verlustfeststellung nach § 10d EStG zu einem Zeitpunkt eingeleitet wurde, in dem die Einkommensteuerfestsetzung noch verfahrensrechtlich offen war, und wenn das Verfahren betreffend die gesonderte Verlustfeststellung noch andauert (Anschluss an ).

Fundstelle(n):
AO-StB 2016 S. 323 Nr. 11
DStR 2017 S. 12 Nr. 12
DStRE 2017 S. 820 Nr. 13
Ubg 2017 S. 426 Nr. 7
EAAAF-75780

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FG Berlin-Brandenburg v. 28.04.2016 - 3 K 3106/15

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