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IWB Nr. 12 vom Seite 452

„Meta“-Steuerrecht durch Beihilfekontrolle

Aktuelle Entwicklungen im europäischen Beihilferecht

Prof. Dr. Adrian Cloer und Nina Vogel

Von der allgemeinen Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, intensivierte die EU-Kommission in der jüngeren Vergangenheit ihre Bemühungen um die Sicherstellung eines fairen Steuerwettbewerbs nicht nur im legislativen Bereich, in dem ihr ein ausschließliches Initiativrecht (Art. 294 Abs. 2 AEUV) zukommt, sondern vor allem auch im Bereich des Beilhilferechts. Denn während auf europäischer Ebene die Rechtsetzung im Bereich der direkten Steuern aufgrund des Einstimmigkeitserfordernisses (Art. 115 AEUV) langwierig und schwierig ist, verfügt die Kommission aufgrund ihrer Zuständigkeit im Wettbewerbsrecht (Art. 107 ff. AEUV) über ein sehr scharfes Schwert. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Entwicklung in den letzten Monaten.

I. Jüngste Beschlüsse der EU-Kommission

1. Negativer Kommissionsbeschluss zu Fiat in Luxemburg

[i]EU-Kommission erkannte im Ruling einen selektiven VorteilDie in Luxemburg ansässige Fiat Finance and Trade erbringt verschiedene konzernweite Finanzdienstleistungen. Nach Auffassung der Kommission gewährte ein von Luxemburg erteilter Steuervorbescheid der Fiat-Tochter einen ungerechtfertigten selektiven Vorteil von 20–30 Mio. €.

[i]Bedingungen der Fiat Finance and Trade waren nicht fremdvergleichskonformAls Referenzrahmen zog die Kommission ein Unternehmen heran, das unter nor...

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