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Aus dem Bundestag
Die Steuermehreinnahmen durch eine komplette Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für ermäßigt besteuerte Waren und Leistungen bei Einführung des Regelsatzes unterstellt, würden auch nach der aktuellsten Steuerschätzung im Entstehungsjahr 2016 nach einer groben Abschätzung ungefähr 30 Mrd. € betragen (siehe BT-Drucks. 18/8659 S. 20).
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Steuermehreinnahmen bei Abschaffung des ermäßigten
Umsatzsteuersatzes im Entstehungsjahr 2016 in Mrd.
€ | |
Nahrungsmittel, Milch, Trinkwasser (inkl. Tee,
Kaffee, exkl. alkoholische Getränke) | 20,5 |
darunter: Außer-Haus-Umsätze (weite
Abgrenzung) | 1,4 |
Presseartikel (Bücher
(inkl. Hörbücher), Zeitungen, Zeitschriften) | 2,8 |
Kulturelle und unterhaltende
Leistungen | 1,0 |
Krankenrollstühle,
Körperersatzstücke u. a. sowie für Schwimm- und Heilbäder und die
Bereitstellung von Kureinrichtungen | 0,7 |
Umsätze aus der Tätigkeit als Zahntechniker
sowie für die Lieferungen und Wiederherstellungen von Zahnprothesen und
kieferorthopädischen Apparaten durch Zahnärzte | 0,5 |
Leistungen gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Einrichtungen sowie von Personenvereinigungen und Gemeinschaften
dieser Einrichtungen | 0,3 |
Personenbeförd... |