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Online-Nachricht - Freitag, 17.06.2016

Einkommensteuer | Gewinnkorrekturen im Rahmen von § 15a EStG (FinMin)

Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat zur Behandlung von Mehrgewinnen aus Außenprüfungen beim sog. Mehrkontenmodell Stellung genommen (Fin Min Schleswig-Holstein v. - Kurzinfo Est 13/2016VI 307 - S 2241a - 085).

Hintergrund: Es ist gefragt worden, ob für Zwecke des § 15a EStG etwaige Mehrgewinne auf Grund der Feststellungen einer Außenprüfung bei gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung eines sog. Mehrkontenmodells - in dessen Rahmen ein gesonderter Gesellschafterbeschluss hinsichtlich der Verfügung über den handelsrechtlichen Gewinnanteil nicht vorgesehen ist - als Eigen- oder Fremdkapital zu behandeln sind.

Hierzu führt das Finanzministerium Schleswig-Holstein weiter aus:

  • Bei gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung eines sog. Mehrkontenmodells – in dessen Rahmen ein gesonderter Gesellschafterbeschluss hinsichtlich der Verfügung über den handelsrechtlichen Gewinnanteil nicht vorgesehen ist - sind Mehrgewinne, die sich auf Grund einer Außenprüfung ergeben, zunächst als Eigenkapital zu behandeln und bei Anwendung des § 15a EStG entsprechend zu berücksichtigen. Im Zeitpunkt, in dem die erforderlichen Angleichungsbuchungen in der Handelsbilanz vorgenommen werden, erfolgt eine Zuweisung zum Fremdkapital.

  • Sieht die gesellschaftsvertragliche Vereinbarung bezüglich der Gewinnverwendung einen Ausschüttungsbeschluss vor, ist der Mehrgewinn zunächst dem Eigenkapital zuzurechnen und erst nach entsprechender Beschlussfassung einem Fremdkapitalkonto zuzuweisen.

Quelle: NWB Datenbank (il)

Hinweis

Den Volltext der Kurzinfo können Sie unter der NWB DokID NWB DAAAF-75536 abrufen.

Fundstelle(n):
NWB OAAAF-75729