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Sanierungsgewinne: Steuerstundung und Steuererlass
Die OFD Niedersachsen hat zur Steuerstundung und dem Steuererlass aus sachlichen Billigkeitsgründen in Bezug auf die ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen Stellung genommen ( NWB AAAAF-73849).
Hintergrund: Nach Aufhebung der Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen gem. § 3 Nr. 66 EStG durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom richtet sich die ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen nach dem NWB XAAAA-88108 (BStBl 2003 I S. 240). Fälle der Planinsolvenz (§§ 217 ff. InsO) fallen originär unter den Anwendungsbereich des BMF-Schreibens. Auf Gewinne aus einer Restschuldbefreiung (§§ 286 ff. InsO) und aus einer Verbraucherinsolvenz (§§ 304 ff. InsO) ist es entsprechend anzuwenden (vgl. BStBl 2010 I S. 18