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Buchführung für das Sonderbetriebsvermögen?
Wer ist zur Gewinnermittlung nach aktueller Rechtslage verpflichtet?
Das Sonderbetriebsvermögen, zumal das Sonderbetriebsvermögen II (SBV II), wirft eine Vielzahl von Fragen auf. Hierbei soll etwa nachfolgend die Frage, ob es überhaupt eine gesetzliche Grundlage für das SBV II gibt, nicht weiter thematisiert werden. Einer der Punkte, der in der praktischen Handhabung des Sonderbetriebsvermögens indes von erheblicher Bedeutung ist, ist die Frage nach der Pflicht zur Buchführung für das Sonderbetriebsvermögen. Es liegt auf der Hand, dass die zutreffende Ermittlung des aus dem Sonderbetriebsvermögen resultierenden Ergebnisses von zentraler Bedeutung für die Ermittlung des zutreffenden steuerlichen Ergebnisses der Mitunternehmerschaft ist. Insofern stellt sich die Frage, wer verpflichtet ist, die entsprechende Gewinnermittlung nach der aktuellen Rechtlage vorzunehmen.
Kirsch, Sonderbetriebsvermögen (EStG), infoCenter NWB SAAAB-14452
I. Rechtliche Grundlagen
[i]Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 7. Aufl., Herne 2016, § 241a NWB KAAAF-07760 Eggert, Sonder- und Ergänzungsbilanzen in Zeiten der E-Bilanz, BBK 2/2016 S. 67 NWB AAAAF-25365 Hinsichtlich der Frage, ob und wer die Pflicht hat, Bücher zu führen, ist zu differenzieren zwischen dem Handelsrecht und dem Steuerrecht. Das Handelsrecht bestimmt hierbei in § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB schlicht, der...