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Die Fahrzeugüberlassung im Rahmen der „Barlohnumwandlung“
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAF-75191 Das (BStBl 2015 II S. 670) hat eine Debatte ausgelöst, die mit dem ursprünglichen Sachverhalt wenig zu tun hat. Der BFH hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Arbeitgeber ein Fahrzeug geleast und an eine Arbeitnehmerin untervermietet hatte. Eine Fahrzeugüberlassung gem. § 8 Abs. 2 Satz 2 bis 5 EStG war nicht beabsichtigt gewesen. Doch davon ist in der Debatte kaum die Rede. Stattdessen ist der Eindruck entstanden, der BFH habe für die Fahrzeugüberlassung neue Regeln formuliert – mit Auswirkungen auf die „Barlohnumwandlung“. [i]Wünnemann, NWB 8/2016 S. 548Dieser Eindruck täuscht, wie Dr. Monika Wünnemann, Leiterin der Abteilung „Steuern und Zölle“ beim Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA), bereits aufgezeigt hat (NWB 8/2016 S. 548). Dennoch sorgt die Debatte weiter für Verunsicherung. Anlass genug, an die steuerlichen Grundlagen zu erinnern – und auf Risiken hinzuweisen, die in der Debatte noch keine Rolle spielen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Prinzip der „Barlohnumwandlung“
[i]Finanzgericht bestätigt: Barlohnumwandlung weiterhin zulässigDie „Barlohnumwandlung“ war lange Zeit steuerlich umstritten. Die Finanzverwaltung vertrat die Auffassung, dass eine Umwandlung von „Barlohn“ in eine Fahr...BStBl 1997 II S. 667BStBl 2015 II S. 670