Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer-Jahreserklärungen bei Ärzten
[i] Hammerl, NWB Experten-Blog vom 6. 6. 2016 Leistungen eines Arztes sind umsatzsteuerfrei – diese Aussage hat nicht mehr für alle von den Ärzten angebotenen Leistungen bestand. Das Bayerische Landesamt für Steuern weist daher in einem Schreiben vom auf die mögliche Umsatzsteuerpflicht im Gesundheitswesen hin. Die Bayerische Finanzverwaltung wird im Gesundheitswesen entsprechende Umsatzsteuer-Jahreserklärungen von den Ärzten anfordern. Damit ist das Gesundheitswesen bereits selbst verpflichtet, Abgrenzungen bei den Leistungen bezüglich Steuerfreiheit und Steuerpflicht vorzunehmen.
Die Nachweispflicht der Steuerbefreiung trägt der Unternehmer. Als Indiz ist hier regelmäßig die Übernahme der Kosten durch eine Krankenversicherung heranzuziehen. Eine fehlende Kostenübernahme führt aber nicht zwingend zur Umsatzsteuerpflicht. Legt der Unternehmer keinen Nachweis vor, sind die Leistungen umsatzsteuerpflichtig zu bewerten.