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Besprechungsergebnis v.

Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 12.11.2014

1. Aktualisierung der Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien)

Die Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) in der zuletzt von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung verabschiedeten Fassung tragen das Datum vom . Die Behandlung geringfügiger Beschäftigungen wird mit Wirkung vom durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie vom (BGBl I S. 1348) geändert. Die für die Versicherungsfreiheit kurzfristiger Beschäftigungen maßgebende Zeitgrenze von zwei Monaten bzw. 50 Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahres wird für eine Übergangszeit vom bis zum auf drei Monate bzw. 70 Arbeitstage erhöht.

Darüber hinaus ergeben sich seit der letzten Fassung der Geringfügigkeits-Richtlinien vom im Wesentlichen folgende Änderungen bzw. Klarstellungen und Hinweise:

  • Analog zur Änderung bei der kurzfristigen Beschäftigung wird die Zeitgrenze für ein vorübergehendes unvorhersehbares Überschreiten der Entgeltgrenze bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen von zwei Monaten auf drei Monate...

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