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Besprechungsergebnis v.

Niederschrift über die Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 19./20.02.2014

1. Änderung der Gemeinsamen Grundsätze nach § 28b Abs. 2 SGB IV in der Fassung ab dem ; hier: Überarbeitung des Datensatzes Meldung (DSME)

In den Besprechungen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 18./ (TOP 8), 24./ (TOP 13), 23./ (TOP 11) und am 04./ (TOP 3) ist festgestellt worden, dass der DSME nicht mehr den gegenwärtigen Anforderungen entspricht. Neben der Berücksichtigung von neuen technischen und fachlichen Werten im Datensatz sind die Voraussetzungen zu schaffen, um gesetzliche Neuerungen im Arbeitgebermeldeverfahren effizient umsetzen zu können. Darüber hinaus ist die inhaltliche Struktur des DSME zu verbessern.

In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am (TOP 11) ist zur Erarbeitung der fachlichen Anforderungen, der technischen Rahmenbedingungen sowie eines Zeitplanes eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden.

Ergebnisse der Arbeitsgruppe

1. Erweiterungen im Datensatz

Ursprünglich hatte die Arbeitsgruppe vorgesehen, zur Verbesserung der Struktur bestehende Felder zu verlegen; darüber hinaus sollten notwendige neue F...

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