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Rundschreiben v.

Fragen- und Antwortenkatalog zum Qualifizierten Meldedialog auf Grundlage der GKV-Monatsmeldung und des Datensatzes Krankenkassenmeldung Stand: 3. Dezember 2013 in der ab dem 1. Januar 2014 an geltenden Fassung

Einleitung

Ab dem haben die Krankenkassen den Arbeitgebern im qualifizierten Meldedialog Auskunft über den Anspruch des Arbeitnehmers auf Sozialausgleich in Fällen weiterer beitragspflichtiger Einnahmen zu geben und bei Anwendung der Gleitzone sowie bei der Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen aufgrund einer Mehrfachbeschäftigung die Höhe der Gesamtentgelte auf Grundlage der abgegebenen GKV-Monatsmeldungen zu übermitteln.

Mit diesem Fragen- und Antwortenkatalog zum Qualifizierten Meldedialog veröffentlicht der GKV-Spitzenverband in Ergänzung zum gemeinsamen Rundschreiben „Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung” die nachstehenden Fragen und Antworten als Verständnishilfe für die fachliche und technische Umsetzung in der Praxis.

Die Meldepflichten zur Durchführung des Sozialausgleichs sind nur für die Kalenderjahre umzusetzen, für die das Bundesministerium für Gesundheit einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag größer 0,00 EUR bekannt gibt und daher ein Sozialausgleich in Betracht kommen kann.

Deshalb sind in diesem Dokument die Textpassagen, die aufgrund des derzeit fehlenden Sozialausgleichanspruches keine Rele...

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