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Rundschreiben v.

Fragen- und Antwortenkatalog zum qualifizierten Meldedialog auf Grundlage der GKV-Monatsmeldung und des Datensatzes Krankenkassenmeldung Stand: 6. März 2013

Einleitung

Ab dem haben die Krankenkassen den Arbeitgebern im qualifizierten Meldedialog Auskunft über den Anspruch des Arbeitnehmers auf Sozialausgleich in Fällen weiterer beitragspflichtiger Einnahmen zu geben und bei Anwendung der Gleitzone sowie bei der Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen aufgrund einer Mehrfachbeschäftigung die Höhe der Gesamtentgelte auf Grundlage der abgegebenen GKV-Monatsmeldungen zu übermitteln. In der ab dem an geltenden Fassung des Datensatzes Krankenkassenmeldung (DSKK) wurden die Inhalte der Datenbausteine Meldesachverhalt Gleitzone (DBGZ) und Meldesachverhalt Beitragsbemessungsgrenze (DBBG) um die Belange der gesetzlichen Anforderungen und fachpraktischen Auswirkungen optimiert respektive modifiziert sowie die sich daraus ergebenden korrespondierenden Auswirkungen in der GKV-Monatsmeldung (DBKV) ergänzt. Die grundsätzlich fachlichen Fragen wurden in diesem Dokument mit aufgenommen.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag nach § 242a SGB V für das Jahr 2013 auf 0,00 EUR festgelegt und diesen Wert am im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Damit ist für das Jahr 2013 – so wie bereits für die Jahre

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