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Rundschreiben v.

Fragen-/Antwortenkatalog zum maschinell unterstützten Zahlstellen-Meldeverfahren (Meldungen zwischen Zahlstellen und Krankenkassen – ohne Beitragsnachweise)

1 Grundlagen des Verfahrens

1.01

Frage: Was ist die rechtliche Grundlage für das maschinell unterstützte Zahlstellen-Meldeverfahren?

Antwort: Die rechtliche Grundlage ist § 202 (2) und (3) SGB V. Für die Umsetzung sind es die Grundsätze, gemeinsamen Rundschreiben und Besprechungsergebnisse der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung.

1.02

Frage: Welche Informationsquellen stehen zur Verfügung?

Antwort: Das maschinell unterstützte Zahlstellen-Meldeverfahren findet im Rahmen des Meldeverfahrens der Arbeitgeber an die Sozialversicherung statt. Die diesbezüglichen Verfahrensspezifikationen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für die Meldungen zwischen Zahlstellen und Krankenkassen (dies schließt automatisch die Meldung zur sozialen Pflegeversicherung ein). Hauptsächlich sind dies:

  • die Verfahrensspezifikationen im Internet bei „www.gkv-ag.de” unter Grundlagen,

  • das gemeinsame Rundschreiben zur „Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner”,

  • die „Verfahrensbeschreibung der Beitragsabführung zur Kranken- und Pflegeversicherung durch die Zahlstellen von Versorgungsbezügen (Zahlstellenverfahren)”,

  • die „Grundsätze zum maschinell unterstützten Zahlstellen-Meldeverfahren nach § 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch”,

  • die „Ver...

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