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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 8 AL 1234/15

Gesetze: SGB III § 81 Abs. 1; SGB V § 13 Abs. 3; SGB IX § 15

Leitsatz

Leitsatz:

Das SGB III enthält keine Regelung zur Kostenerstattung selbstverschaffter Weiterbildungsmaßnahmen nicht behinderter Menschen. Insoweit kann der in §§ 15 Abs. 1 SGB IX und § 13 Abs. 3 SGB V zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke, dass ein Kostenerstattungsanspruch als Verlängerung des Sachleistungs- bzw. Sachleistungsverschaffungsanspruchs lediglich dann in Betracht kommt, wenn die Behörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte oder er eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat, Anwendung finden.

Fundstelle(n):
EAAAF-75446

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.05.2016 - L 8 AL 1234/15

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