Haben die nicht verheirateten Eltern nach § 1626a BGB die gemeinsame Übernahme der elterlichen Sorge erklärt, dann vermögen private Vereinbarungen über die Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts keinen Anspruch eines Elternteils auf ein mehr als zwölfmonatiges Elterngeld nach Maßgabe des § 4 Abs 3 S 4 BEEG zu begründen (Anschluss an LSG Niedersachsen-Bremen , L 2 EG 2/13, [...]). Das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Bestandteil der Personensorge ist von einer Wohnsitzbestimmung iSd § 11 BGB zu unterscheiden (Anschluss an Hamburgisches , [...]).
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.03.2016 - L 11 EG 4681/15
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